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Bundesimmissionsschutzverordnung – Kaminöfen bis Baujahr 1984 müssen Ende 2017 Grenzwerte einhalten
Bundesimmissionsschutzverordnung Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV): Ein Begriff, der so manchem Holzofenbesitzer noch die Röte ins Gesicht treiben dürfte – und das nicht wegen der behaglichen Wärme. Noch ein Jahr – bis zum 31. Dezember 2017 – läuft die nächste Frist. Dann müssen ältere Öfen nachgerüstet sein. Sonst ist der Ofen aus. Endgültig. Er hat die Bundesimmissionsschutzverordnung nicht gemacht. Und trotzdem ist er für viele der Überbringer der Hiobsbotschaft: Bezirkskaminkehrermeister Christian Lory aus Peiting. Es geht um den Feinstaub, den holzbefeuerte Kaminöfen in die Luft blasen. Und um die Verordnung, die der Gesetzgeber dazu erlassen hat. Wer seinen Kaminofen mit Baujahr 1984 nicht bis […]