Heizen mit Holz: Ab Januar neue Grenzwerte
Ab 1. Januar 2015 gelten neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen von alten Holzöfen und Holzheizkesseln.
Die Bundesregierung will mit der neuen Stufe des Gesetztes den Ausstoß von Feinstaub weiter reduzieren. Das hat zur Folge das alte Feuerungen nicht mehr betrieben werden dürfen. Die Eigentümer müssen dann meist im fünf-stelligen Bereich investieren. Das wird sich nicht jeder leisten können – doch solche Bilder wie das Titelbild wünscht sich hier sicher keiner.