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Wann müssen die alten Öfen raus? Heizungsmodernisierung

Wann müssen die alten Öfen raus? Heizungsmodernisierung

Energieeffiziente Holzfeuerung rein – Modernisierung mit Kachelofen & Co.
Mehr als 70 Prozent der Öl- und Gasheizungen sind älter als 15 Jahre. Seit 1. Januar 2015 dürfen über 30 Jahre alte Gas- oder Ölzentralheizungen nicht mehr betrieben werden (von Ausnahmen abgesehen), für Kessel, die älter als 1985 sind, greift die Austauschpflicht nach EnEV 2014.

Von rund 18 Millionen Feuerungsanlagen sind gerade einmal ein Viertel jünger als zehn Jahre und damit auf dem Stand der Technik. Da ein Drittel des deutschen Endenergieverbrauchs auf Raumwärme und Warmwasser fällt, liegt hier ein großes Potenzial, um nachhaltig Kosten zu sparen und die Umwelt zu entlasten.

Eine Heizungsmodernisierung ermöglicht Effizienzsteigerungen besonders durch den Einsatz erneuerbarer Energien. 2014 betrug deren Anteil nur etwa 10 Prozent. Bis im Jahr 2020 sollen laut Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) mindestens 14 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs von Gebäuden durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Im Trend liegen Hybridheizungen, die konventionelle und regenerative Wärmeerzeuger, wie Holz und Solarthermie, intelligent kombinieren. Sie vereinen hohe Flexibilität, Unabhängigkeit und Energieeffizienz.

Modernisierung

Für die Heizungsmodernisierung bei privaten Bestandsimmobilien (Altbauten) sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz eine Förderung in Form eines Investitionszuschusses für bestimmte Anlagen vor. Das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll mehr Hausbesitzer motivieren, Heiz- und Warmwasseranlagen auf erneuerbare Energien umzustellen – zum Beispiel auf Biomasseanlagen wie Pelletöfen mit Wassertasche und Solarthermieanlagen. Das Modernisierungspotenzial liegt bei etwa 600 000 Heizungsanlagen pro Jahr. Eine Vorreiterrolle bei regenerativen Energien spielt Baden-Württemberg. Hier ist seit 1. Juli 2015 das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft. Das Landesgesetz schreibt vor, dass bei einem Austausch der alten oder defekten Heizung in einem privaten Altbau 15 Prozent der Wärmeenergie aus regenerativen Quellen kommen müssen. Wer eine effizient arbeitende Holzfeuerung nutzt, ist hier im Vorteil und hat eine hohe Flexibilität für zukünftige Anforderungen.

Holzfeuerung

Ein moderner Kachelofen, Heizkamin oder Kaminofen bietet alle Möglichkeiten, ein Haus energietechnisch auf den neuesten Stand zu bringen, Heizkosten zu senken, Klima und Ressourcen zu schonen und Wert der Immobilie zu steigern. Generell gelten seit 2015 für neue und für alte Holzfeuerstätten strengere Regeln für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid. Aufgrund der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) mussten bis Ende 2014 alte holzbefeuerte Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 31.12.1974 aufgestellt wurden, erneuert werden. In vielen Haushalten ist dies noch nicht geschehen. Hier sollte man einen Kachelofen- und Luftheizungsbauer um Rat fragen.

Auch der nächste Termin steht schon an: Feuerstätten mit Typprüfung vor 1985 können nur noch bis zum 31.12.2017 betrieben werden. Wer vorausschauend handelt, kümmert sich jetzt schon um einen Austausch. Neue Feuerstätten vom Fachmann erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und dürfen auch über das Jahr 2024 hinweg betrieben werden.

Zukunftswärme

Für eine Nachrüstung, einen Austausch oder eine Neuinstallation eines holzbefeuerten Heizsystems ist der Kachelofen- und Luftheizungsbauer der qualifizierte Ansprechpartner. Er berücksichtigt Umwelt-, Sicherheits-, Gesetzes- und Bau-Vorschriften und stimmt das Ofensystem optimal auf den Wärmebedarf ab. So lässt sich zum Beispiel ein Kachelofen, Heizkamin oder Kaminofen mit Wasserwärmetauscher gut mit allen anderen Heizsystemen über einen zentralen Wärmespeicher/Pufferspeicher vernetzen – auch mit einer solarthermischen Anlage auf dem Dach. (Arbeitsgemeinschaft der dt. Kachelofenwirtschaft)

Quelle:http://goo.gl/ySt7um

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